Als Basis für die aufgeführten Leistungen gilt ein Stundensatz
von EUR 25,00.
Dem Stundensatz entspricht auch meine Mindestpauschale.
Bei einer längeren Bearbeitung des Textes wird pro angefan-
gene Viertelstunde (EUR 6,25) abgerechnet.
Umgerechnet auf Normseiten (30 Zeilen und 60 Zeichen inkl.
Leerzeilen und -zeichen) mit durchschnittlich 1 500 (aber
höchstens 1 800) Zeichen ergibt sich daraus eine Spanne
von EUR 2,50 bis 5,00 pro Normseite, abhängig vom Schwierig-
keitsgrad des Textes und dem vereinbarten Umfang der
Korrektur und des Lektorates. Pro 1 000 Zeichen (inkl. Leer-
zeichen) ergeben sich daraus EUR 1,40 bis 3,30.
In Abhängigkeit von Ihren Gestaltungsvorstellungen erfolgt die
Formatierung von Texten ebenfalls auf Basis des oben genannten
Stundensatzes.
Über Pauschalen kann nach einer exemplarischen Prüfung des
gesamten zu bearbeitenden Textes meinerseits verhandelt
werden.
Aufgrund der Kleinunternehmerregelung wird nach § 19 Abs. 2
des Umsatzsteuergesetzes auf die aufgeführten Honorare keine
Umsatzsteuer erhoben.